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Rechtsanwaltskanzlei Norbert Anhalt |
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Scheidung
Weitere Veröffentlichungen „Jede 2. Ehe scheitert - jede dritte Ehe wird geschieden; angesichts der steigenden Lebenserwartung halten Ehen nicht mehr bis zum Tod: Vielmehr zeichnet sich ein sog. Trend zur „Zweit-Ehe“ ab, weswegen die einvernehmliche Scheidung immer mehr an Bedeutung gewinnt. “ Für Vieles kann in Deutschland der
Gerichtsvollzieher bemüht werden - nicht jedoch für einseitige Liebe. Kommt es
zum Bruch in der Ehe, ist zunächst das sog. Trennungsjahr - also die Trennung
von Tisch und Bett - einzuhalten; denn schließlich ist die Ehe etwas anderes
als ein Autokauf: Ein Auto kann ich morgens erwerben und abends wieder
veräußern; bei der Ehe soll das Trennungsjahr dazu dienen, auszuloten, ob eine
Versöhnung noch möglich ist. Steht aber fest, dass sich die Partner dauerhaft
trennen und scheiden wollen, sollte dies - falls möglich - einvernehmlich
vonstatten gehen; denn der gemeinsame Weg hat in der Regel aus Liebe begonnen,
und wenn am Ende ein Weg gefunden wird, dass man sich gleichwohl noch in die
Augen schauen kann, so liegt dies im Interesse beider Partner, spart Geld und
schont die Nerven. In einem solchen Fall wird in der Regel der Hausrat
einvernehmlich geteilt - schließlich kann man ein Bild oder einen Kühlschrank
nicht halbieren; das Sorgerecht wird gemeinsam - falls Kinder vorhanden sind -
wahrgenommen, und der Umgang wird rücksichtsvoll geregelt. Liegt kein
Ehevertrag vor - der etwas anderes vorsieht -, und gibt es auch keine sonstigen
„Verrechnungspositionen“, wird der Versorgungsausgleich (Regelung der Rentenanwartschaften)
von Amts wegen zu erfolgen haben; eine Ausnahme besteht bei einer sog. Kurzehe
(bis zu 3 Jahren): Hier erfolgt der Versorgungsaugleich ohnehin nur auf Antrag.
Schließlich sind die verschiedenen
Unterhaltstatbestände (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und
Kindesunterhalt) zu klären; wobei der Gesetzgeber seit 2009 eine verstärkte
Eigenverantwortlichkeit in den Vordergrund stellt: Jedoch kommt es hier immer
auf den speziellen Einzelfall an. Abschließend muss über den möglichen Zugewinn
(ein Vergleich von Anfangs- und Endvermögen in Gegenüberstellung zum Partner)
eine Einigung erzielt werden. Sind alle o.g. Aspekte - unter Berücksichtigung von
Versicherungs- und Steuerfragen - zwischen den Eheleuten ohne Streit geklärt,
genügt ein Anwalt für die Durchführung der Scheidung, der allerdings -
Stichwort: Parteiverrat - gleichwohl nur für eine Partei tätig ist. Soll im
Anschluss an die Scheidung, die nicht mehr durch Urteil, sondern durch
Beschluss, ausgesprochen wird, unmittelbar Rechtskraft eintreten, kann die
nicht vertretene Partei - in Bonn in der Regel für 200,00 Euro - einen sog.
reinen Termins-Anwalt beauftragen. Fazit: Bei Einvernehmen der Eheleute oder Partner
ist eine Scheidung kostengünstig möglich; im Streitfalle kommen die Parteien
aber nicht umhin, jeweils einen eigenen Rechtsbeistand zu bemühen. Hinsichtlich
der Kosten greifen inzwischen immer mehr Rechtsschutzversicherungen die
Absicherung der Scheidung auf, und für Bedürftige gewährt der Staat nach wie
vor Verfahrenskostenhilfe, die aber unter Umständen ratenweise rückzuführen
ist. Vom Beginn des Trennungsjahres bis zur Scheidung vergehen in der Regel gut
1 ½ Jahre. Dass wichtige Aspekte einer Scheidung bereits vor der Eheschließung
vertraglich fixiert werden können, um anschließenden Streit zu vermeiden, sei
abschließend noch einmal erwähnt; dies hat auch nichts mit mangelnder Liebe zu
tun, sondern ist geprägt von einer realistischen Lebenseinschätzung, und dies
gilt nicht nur für Unternehmerhaushalte bzw. „ungleiche“ Paarstrukturen;
vielmehr sollten auch Romantiker ein mögliches Ende rechtzeitig bedenken. Norbert Anhalt Bankkaufmann und Rechtsanwalt
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