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Beratungshilfe / max. 15,00 Euro pro Rechtsstreitigkeit / Ein
Berechtigungsschein ist im Falle der Armut über das Amtsgericht Bonn
erhältlich.
Prozesskostenhilfe / Voraussetzungen: u.a. nachweisbare Bedürftigkeit
und entsprechende Erfolgsaussichten / Jedoch handelt es sich dabei - wie
vielfach zu Unrecht vermutet - um kein Geschenk des Staates, sondern vielmehr
um ein Darlehn, das unter bestimmten Umständen ratenweise zurück zu zahlen ist.
Abrechnung gem. RVG / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; primär
streitwertbezogen.
Stundenhonorar / schriftliche Individualabrede - abhängig von der
Fallgestaltung.
Erstberatung: Eine Erstberatung darf nach dem RVG derzeit 190,00 Euro
nicht übersteigen und ist von jedem Rechtsanwalt in der Regel nach
Terminabsprache zu gewähren.
Vorschussliquidation ist gem. § 9 RVG ebenfalls zulässig und zum Teil
aus Kanzleikalkulationsgründen unvermeidbar.
© Rechtsanwaltskanzlei Anhalt
Stand: 01. Juni 2022 |
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